Mit Dekret der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vom 25. Januar 2019 (veröffentlicht am 6. Februar 2019) wurde die liturgische Feier des heiligen Papstes Pauls VI. als nicht gebotenen Gedenktag (g) in den römischen Generalkalender aufgenommen. Sie wird in Zukunft jeweils am 29. Mai, am Tag seiner Priesterweihe, begangen.

Somit kann der 29. Mai als Gedenktag des hl. Papstes Paul VI. bereits in diesem Jahr begangen werden.

Die entsprechenden liturgischen Texte liegen bisher nur in lateinischer Sprache vor und müssen für den deutschen Sprachraum übersetzt, approbiert, von der Gottesdienstkongregation bestätigt und durch die Bischofskonferenzen veröffentlicht werden.

Dies wird frühestens 2020 der Fall sein. Bis dahin können die Commune Texte für Hirten der Kirche (Für Päpste oder Bischöfe MB 915ff) genommen werden.

Liturgische Texte (lateinisch)

Das Dekret im Wortlaut (deutsch)

Kommentar zum Dekret (englisch)