musica sacra 2 thumbKirchenmusik und Urheberrechte

Im Gottesdienst und bei Festen der Gemeinde spielt Musik eine wichtige Rolle. Hinter den Werken stehen ihre Urheberinnen und Urheber – Menschen, die sich mit ihrem Schaffen für die liturgische und kulturelle Vielfalt engagieren, Musik für Kirchenchöre komponieren oder Texte für religiöse Lieder verfassen. Diese haben ein Recht darauf, dass ihre schöpferische Arbeit von den Nutzerinnen und Nutzern finanziell abgegolten wird.

Das Urheberrecht sichert Komponisten, Bearbeiterinnen und Textdichtern eine Entschädigung für Aufführungen ihrer Musikstücke bis 70 Jahren nach ihrem Tod zu. So lange müssen alle Aufführungen der SUISA und der VG Musikedition gemeldet werden, die die Entschädigung organisieren.

Dazu erfasst jede Gemeinde oder Pfarrei sämtliche Musikaufführungen im Gottesdienst und anderen öffentlichen Gemeindeveranstaltungen. Musikaufführungen sind beispielsweise Chor- oder Instrumentalmusik, Auftritte der Jugendband oder Solostücke, aber auch Vor- oder Zwischenspiele der Orgel.

Alle vier Jahre wird darüber hinaus der Gemeindegesang erfasst. Gleichzeitig müssen eventuell erstellte Fotokopien oder Projektionen, z.B. per Beamer, gemeldet werden.

Details zu urheberrechtlichen Vorschriften, zum empfohlenen Vorgehen sowie das einfache Erfassungsportal finden Sie unter www.musica-sacra.net

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Merkblatt Urheberrecht RKZ und EKS (Mai 2020)
Flyer "Urheberrechtlich geschützte Musikaufführungen erfassen" Music Sacra (Juli 2016)