Schutzkonzept für Proben und Gottesdienste für katholische Kirchenchöre
Der Schweizerische Katholische Kirchenmusikverband begrüsst es, wenn die Chöre sich wieder regelmässig zur Probe treffen – allerdings unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzmassnahmen. Inzwischen sind einige Studien zum Singen, zur Ausbreitung von Tröpfchen und Aerosolen erschienen. Der SKMV stützt sich in seinem Schutzkonzept auf die Empfehlungen der verantwortlichen Wissenschaftler dieser Studien und gibt hier die Mindeststandards wieder.
Grundsatz
Sänger*innen und Dirigentinnen und Dirigenten, die sich nicht gesund fühlen und Krankheitssymptome aufweisen, müssen den Proben fernbleiben. Besonders wenn Fieber, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Atemnot, Kopf- und Gliederschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden, Schwächegefühl, Geruchs- oder Geschmacksstörungen auftreten.
Proberaum
Als Ort für die Probe soll ein Raum gewählt werden, der eine möglichst hohe Deckenhöhe aufweist. Pfarreisäle o.ä. mit niedrigen Decken sind zu meiden.
Ein allfälliges Bestuhlen des Proberaums soll durch möglichst wenige Personen erfolgen. Ein Stau vor dem Stuhllager ist zu vermeiden. Die Rückstuhlung erfolgt individuell. Die Abstandsregeln sind einzuhalten.
Bereitstellung der Noten
Die Noten werden von einer oder bei grösseren Chören mehreren Personen bereitgestellt. Wenn möglich, werden sie auf den entsprechenden Plätzen der Sänger*innen hingelegt. Menschenansammlungen vor einer zentralen Notenausgabe sind nicht zulässig.
Die Rückgabe am Ende der Probe erfolgt individuell mit den entsprechenden Abständen.
Vor und nach der Probe
Die Abstandsregeln bei der Begrüssung und Verabschiedung und beim sozialen Austausch sind immer einzuhalten. Die Türen sind geöffnet. Desinfektionsmittel steht bereit.
Während der Probe
Die Sängerinnen und Sänger haben einen Abstand nach vorne von 2m und einen seitlichen Abstand von 1,5m zur nächsten Person einzuhalten.
Wir empfehlen Proben von maximal 90 Minuten pro Register oder Teilchor zu halten und vor und nach den Proben die Räume gut zu lüften (sämtliche Fenster und Türen öffnen).
Eine gute Durchlüftung des Raumes während der Proben wird sehr empfohlen. Stosslüften soll mind. alle 30 Minuten vorgesehen werden.
Pausen sind zu unterlassen, um ein Zusammenstehen mit zu wenig Abstand zu vermeiden. Bewegtes Einsingen, Übungen zur Aussprache wie repetitives Wiederholen von Konsonanten sind zu unterlassen.
Hintereinander stattfindende Registerproben sind möglich. Das Probelokal sollte dazwischen ca. 15 Minuten gelüftet werden.
Präsenzkontrolle
Die Präsenzkontrolle dient einen allfälligen Contact Tracing und ist daher unerlässlich.
Schlussbemerkungen
Dieses Schutzkonzept gilt für Proben und Gottesdienste. Weisungen des Ortsbischofs, die diesem Schutzkonzept widersprechen, haben Vorrang und sind zu befolgen.
SKMV, 15. August 2020
Download
Schutzkonzept für Proben und Gottesdienste für katholische Kirchenchöre vom 15.08.2020 (Pdf)
Ältere Schutzkonzepte:
Schutzkonzept für Proben und Gottesdienste für katholische Kirchenchöre vom 28.05.2020 (Pdf)