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Kompetenzzentrum für Fragen des Gottesdienstes

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50 Jahre Liturgisches Institut der Schweiz

Älter als die Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium

Der Auftrag des Konzils

Zum Abschluss der zweiten Session verabschiedeten die Konzilsväter am 4. Dezember 1963 feierlich als erstes Dokument des Konzils die Konstitution über die Heilige Liturgie, die sie wenige Tage zuvor mit 2147 gegen 4 Gegenstimmen angenommen hatten.

Deren erster Satz darf und soll immer wieder als programmatische Überschrift über den gesamten Textkorpus des Zweiten Vatikanischen Konzils gelesen werden, nicht nur für das erneuerte Liturgieverständnis, sondern ebenso als hermeneutischer Schlüssel für alle weiteren Themen: «Das Heilige Konzil hat sich zum Ziel gesetzt, das christliche Leben unter den Gläubigen mehr und mehr zu vertiefen, die dem Wechsel unterworfenen Einrichtungen den Notwendigkeiten unseres Zeitalters besser anzupassen, zu fördern, was immer zur Einheit aller, die an Christus glauben, beitragen kann, und zu stärken, was immer helfen kann, alle in den Schoss der Kirche zu rufen» (SC 1). Glaubensvertiefung, Aggiornamento der Strukturen der sichtbaren Kirche, Ökumene (!) und Mission also sind fundamentale und unaufgebbare Hauptakzente des Konzilsprojekts. Die epochale Liturgiereform, die in den folgenden Kapiteln theologisch grundgelegt und mit z. T. sehr konkreten Anweisungen in Auftrag gegeben wird, weiss sich der Zielsetzung dieser «Ouvertüre» wesentlich verpflichtet, wenn der unmittelbar folgende Satz folgert: «Darum hält es das Konzil auch in besonderer Weise für seine Aufgabe, sich um Erneuerung und Pflege der Liturgie zu sorgen.» 

Ein starker Impuls also, die bereits angefangene Arbeit einer umfassenden Liturgiereform beherzt anzugehen. Die Konstitution widmet sich denn auch im gewichtigen ersten Kapitel ausführlich dem Wesen und der Theologie der Liturgie und legt damit die Grundlage für das auszuführende Reformwerk. Die Konzilsväter sind sich ihrer Sache sicher: «Der Eifer für die Förderung und Erneuerung der Liturgie gilt mit Recht als ein Zeichen für die Fügungen der göttlichen Vorsehung über unserer Zeit, als ein Hindurchgehen des Heiligen Geistes durch seine Kirche» (SC 43). Ihre Sorge gilt der möglichst treuen Überführung dieses «geistlichen» Eifers in produktive Strukturen. Auf der Ebene der Bischofskonferenzen soll «eine Liturgische Kommission einrichtet [werden], die Fachleute für Liturgiewissenschaft, Kirchenmusik, sakrale Kunst und Seelsorgefragen zur Unterstützung heranziehen möge. Dieser Kommission soll im Rahmen des Möglichen ein Pastoralliturgisches Institut zur Seite stehen, das sich aus sachverständigen Mitgliedern, gegebenenfalls auch Laien, zusammensetzt» (SC 44). Analog dazu soll auch nach Möglichkeit auf der Ebene jedes Bistums verfahren werden (vgl. SC 45 f.).

Die Gründungsphase

Wenngleich die katholische Kirche in der Schweiz die Liturgische Bewegung in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts etwas verschlafen zu haben scheint,1 steuert sie seit den 1940er-Jahren gewichtige und nachhaltige Beiträge zur liturgischen Erneuerung bei. Nicht zu unterschätzen ist einerseits der Bereich der kirchlichen Kunst.2 Ein anderer Hauptfaktor ist die wissenschaftliche Arbeit. Es war die Bischofskonferenz, die seit 1952 zur Errichtung eines liturgiewissenschaftlichen Lehrstuhls und Instituts drängte. Vier Jahre später konnte der Freiburger Fakultät ein junger Kirchengeschichtler vorgestellt werden, der von seinem Bischof Franziskus von Streng nach Rom, Trier und Löwen geschickt worden war, um sich auf diese Pionierarbeit vorzubereiten: Anton Hänggi war der richtige Mann zur richtigen Zeit am richtigen Ort und stand als Initiator hinter fast allem, was liturgierelevant in der Schweiz und weit darum herum für die nächsten Jahrzehnte läuft.3 Insbesondere die von ihm herausgegebenen Beiträge zur liturgischen Quellenforschung bereiteten das Terrain für die anstehende Reform mit vor.4

Die 1957 gegründete Liturgische Kommission der Schweiz (LKS) wurde von Beginn an von deren theologischem Berater Prof. Dr. Anton Hänggi auf die Wichtigkeit eines Instituts hingewiesen, von wo aus pastoralliturgisch akzentuierte Information und Bildung betrieben werden müsste – unlängst hatte Pius XII. ja die Karwoche reformiert, der Osternacht wieder ihren richtigen und gewichtigen Ort zurückgegeben und damit die anstehende Liturgiereform eigentlich bereits initiiert.5

Nach dem Vorbild des bereits 1947 gegründeten Deutschen Liturgischen Instituts in Trier arbeitete man also auf eine analoge Struktur hin. 6 Unter dem Protektorat von LKS-Präsident Abt Raimund Tschudy (Einsiedeln) konnte schliesslich am 12. März 1963 in Freiburg das Liturgische Institut der Schweiz errichtet werden (LI). Der Sekretär der LKS, Anton Hänggi, wurde – neben seiner Professur – dessen Leiter, die jungen Doktoranden Walter von Arx und Robert Trottmann Mitarbeiter am LI. In dieser Anfangszeit verstand sich das Liturgische Institut als schweizweite Arbeitsstelle für pastoralliturgische Bildung.7

Sofort wurde mit der Vermittlung der laufenden Reformschritte begonnen. Parallel dazu arbeitete Anton Hänggi in verschiedenen Kommissionen an vorderster Front an der Reform der liturgischen Feiern und an der Redaktion der neuen Bücher mit. Von Anfang an wurden aber neben den Seelsorgern (damals allesamt Kleriker) auch die Laienbildung in den Blick genommen, wie etwa die seither jährlich durchgeführten Lektoren- und etwas später auch die Kommunionhelferkurse.

Hänggi war zudem federführend in der Organisation des gemeinsam mit den Instituten von Trier und Salzburg ausgerichteteneucharistischen Kongresses in Mainz, der 1964 über 2300 Teilnehmende zusammenführte, wovon der überwältigend grosse Teil Laien waren! 8

Die Mitarbeit des Instituts war auch bei der Erarbeitung des ersten überdiözesanen Kirchengesangbuchs der Schweiz, des «KGB», gefragt, das 1966 herauskam. Im selben Jahr fingen die Laientheologiekurse an, mit Hänggi als Referenten für die Liturgie. Unermüdlich wurden Vorträge gehalten. Breite Kreise suchte man über die Pfarrblätter zu erreichen: Jahrelang wurden monatlich über 40 Pfarrblattredaktionen mit Artikeln zur Liturgiereform vom LI beliefert. Für die Seelsorger (damals noch immer praktisch ausschliesslich Priester) riefen die deutschsprachigen Institute eine Zeitschrift ins Leben: Seit 1967 erscheint «Gottesdienst» zweiwöchentlich und hatte anfänglich über 1000 Abonnenten in der Schweiz.

Umstrukturierter Neustart in Zürich

Die Wahl Hänggis zum Bischof von Basel 1967 beschleunigte eine inzwischen notwendig gewordene Restrukturierung. Es zeichnete sich immer mehr ab, dass die Liturgie künftig nicht nur partiell, sondern in wesentlichem Umfang eine volkssprachliche sein würde. Dies war einem der theologischen Hauptanliegen der Reform geschuldet, der «participatio actuosa» aller Getaufter an den gottesdienstlichen Handlungen. Die editorische Herkulesaufgabe dieser Epoche war also eine doppelte: Einerseits mussten alle Ritualfaszikel des römischen Ritus nach den in SC definierten theologischen Kriterien einer Reform unterzogen werden, wofür Experten aus aller Welt, darunter auch Anton Hänggi, beigezogen wurden. Anderseits galt es nun, diese neuen lateinischen Bücher («editiones typicae») in die jeweiligen Volkssprachen zu übersetzen, wobei die Arbeit der liturgischen Institute federführend war. 

Somit legte sich eine immer intensivere internationale Zusammenarbeit innerhalb der verschiedenen Sprachräume nahe, was zur Aufteilung des Liturgischen Instituts der Schweiz in sprachregionale Zentren und damit auch zu einer Entflechtung mit dem Lehrstuhl in Freiburg führte. 1968 zog das LI deshalb nach dem für die Deutschschweiz weniger peripheren Zürich, während das «Centre Romand de pastorale liturgique» erst in Freiburg blieb und 1997 nach Bex zog.9

Das LI in wurde in Zürich als Verein konzipiert, in dessen Vorstand man den Verbandskatholizismus breit vertreten sehen wollte, um die anstehende pastoralliturgische Bildungsarbeit gut abzustützen. Neuer Leiter wurde der gut eingearbeitete Robert Trottmann. Für die wichtige strukturelle Institutionalisierung der wachsenden sprachregionalen Zusammenarbeit wurde 1969 die «Internationale Arbeitsgemeinschaft der Liturgischen Kommissionen im deutschen Sprachgebiet» (IAG) geschaffen. Sie verband fortan die liturgieverantwortlichen Bischöfe mit den Institutsleitern und Experten zu einer mehrtägigen Studiensitzung jährlich bzw. in Arbeitsgruppen zu den jeweilig zu erarbeitenden liturgischen Büchern.10

Marksteine

Die verdienstvolle pastoralliturgische Bildungsarbeit und die Mitarbeit an den Adaptationen der liturgischen Bücher für das deutsche Sprachgebiet, welche in den Zürcher Jahren von den Leitern und Mitarbeitern des LI geleistet wird, kann hier leider nicht gebührend gewürdigt werden. Ich muss mich auf die Nennung der wichtigsten Namen und Ereignisse beschränken. Seit 1973 leitete Dr. Walter von Arx das LI in Zürich. Zu seinen Mitarbeitern gehörten Dr. Max Hofer und der spätere Leiter Thomas Egloff. 

Auf der Synode 72 war die Liturgie zwar kein Hauptthema, aber es gelang, ein eigens für die Synode in den drei Landessprachen verfasstes Hochgebet in vier Varianten von der Gottesdienstkongregation konfirmieren zu lassen. Es wurde als «Hochgebet für Messen für besondere Anliegen» ins Missale Romanum 2002 integriert und kann somit wohl als nachhaltig gewichtigster Schweizer Beitrag zurLiturgiereform bezeichnet werden, da es nunmehr weltweit in allen Sprachen benutzt wird. Neben von Arx spielte dabei der seit 1972 als Präsident der LKS amtende Abt Georg Holzherr (Einsiedeln) eine tragende Rolle.11 Überhaupt machte dieser sich weit über seinMandat hinaus als zweiter wichtigster Protektor liturgischer Anliegen verdient. 

Ab 1978 stand Anton Pomella mit auf der Lohnliste. Als Kirchenmusiker erweiterte er die liturgische Bildungsarbeit um einen wesentlichen Aspekt. Thomas Egloff leitete das Institut von 1981 bis 1997. Er begleitete unzählige Kirchenbauprojekte und vernetzte das LI weiter international. Ab Mitte der 1980er-Jahre begann die intensive Mitarbeit an einem neuen Kirchengesangbuch.12 1994 wurde erstmals Liturgie im «Fernkurs Liturgie» angeboten, ein dreisemestriger Briefkurs mit Bildungswochenenden für Laien der deutschsprachigen Institute.

Seit 1997 leitete Anton Pomella interimistisch das LI. Im selben Jahr kam «Die Wortgottesfeier» heraus. «Ein Vorsteherbuch für Laien». Ein Novum! Das LI hatte auf die Konzeption dieses Buches keinen Einfluss, durfte nun aber als Herausgeber fungieren. Seit Jahren plagtenStruktur- und Finanzprobleme den Verein und die Mitarbeiter des LI. 

Umstrukturierungen an der Theologischen Fakultät der Universität Luzern führten zu Überlegungen, ob man nicht eine halbe Professur Liturgiewissenschaft mit einer halben Stelle Institutsleiter kombinieren könnte. Der inzwischen schwer erkrankte Pomella arbeitete nur noch sporadisch mit. Das Experiment scheiterte an verschiedenen Schwierigkeiten struktureller und personeller Art. Während zweier Jahre konnte nur ein reduzierter Interimsbetrieb aufrechterhalten werden, bevor das LI auf Rat Prof. Martin Klöckeners hin von den Bischöfen 2004 mit neuen Kräften in Freiburg auf solider Basis neu errichtet wurde.

Das restrukturierte LI in Freiburg

Das 2004 in Freiburg neu als Stabsstelle der SBK wiedererrichtete LI ist mit den Liturgiewissenschaftlern Dr. Gunda Brüske, Dr. Josef Willa (seit 2007, vorher Jürg Stuker), dem Sekretär Andreas Krogmann und seit 2012 mit der Kirchenmusikerin Sandra Rupp Fischer unter der Leitung von P. Peter Spichtig OP gut aufgestellt. Obschon die Fachkräfte (inkl. des Leiters) alle in Teilpensen arbeiten und viel mehr zu tun wäre, als von uns leistbar ist, weist das derzeitige Team in der 50-jährigen Geschichte des LI doch die grösste Personalstärke aus. Das lässt auf das Gewicht schliessen, das die Bischöfe der pastoralliturgischen Bildungsarbeit derzeit beimessen.

Seit dem Neustart haben wir auf das neue Medium Internet gesetzt, um mit zur Liturgie hinführenden Artikeln auf möglichst niederschwellige Weise breiteste Kreise erreichen zu können. Die Zugriffsstatistik und die steigende Abonnentenzahl des in etwa monatlich verschickten Newsletters scheinen uns Recht zu geben.13
In unserer neueren Geschichte seit 2004 sind uns die restaurativen Zentralisierungs- und Uniformierungstendenzen nicht entgangen, mit denen Ansätze einer Inkulturation und Adaptation des einen römischen Ritus in die verschiedenen Ortskirchen gebremst werden. Sie haben u. a. auch zur Zerschlagung der bewährten Struktur der IAG geführt.14

Im internen Evaluationsprozess, der zu einer Neuformulierung unseres Leitbildes geführt hat, kam indes klar zutage, dass die eingeschlagene pastoralliturgische Ausrichtung unserer Arbeit mit und für die in der Kirche Engagierten, ob Hauptamtliche oder liturgische Laiendienste, dem Grundauftrag entspricht und verstärkt werden soll. Dazu dient die Arbeit an einer zweiten, völlig überarbeiteten Auflage der Wortgottesfeier im Auftrag der DOK ebenso wie die kontinuierliche Stärkung der Laiendienste mittels Fortbildungskurstagen oder Vortrags- und Kursangeboten für Pfarreien im Rahmen des Leistbaren. Ein umfangreiches Relounch der Site www.liturgie.ch zur Optimierung der Dienstleistung ist ebenfalls in Arbeit.

Nachhaltige Herausforderungen eines liturgischen Instituts

Die Aufbruchsjahre nach dem Konzil haben in der Kirche vieles aufblühen lassen. Im Rückblick schien auch einiges davon ob der zeitgeschichtlichen Koinzidenz mit gesamtgesellschaftlich-revolutionären Bewegungen leicht aus dem Ruder gelaufen zu sein – und rituellen Vollzügen ist man damals zunehmend mit Misstrauen begegnet. Aus heutiger Sicht mag man bedauern, dass in den Jahren nach dem Konzil mit viel Elan verschiedene pastorale Dienste geschaffen wurden, die es, ihrer je eigenen Zielsetzung verpflichtet, in der Folge nicht recht geschafft haben, die anderen kirchlichen Vollzüge im Blick und in einem ständigen Austausch zu halten. So kannte etwa die katechetische Ausbildung während der folgenden drei Jahrzehnten das Fach Liturgie praktisch nicht, was mit dazu beiträgt, die Sonntags- und mehr noch die «Schul»-Messen oft religionspädagogisch zu überfrachten. Ähnliches gilt auch für die diakonischen Werke mit ihren «Themensonntagen».

Die Liturgie ist einer der Grundvollzüge der Kirche; der binnenkirchlich wie nach aussen hin sichtbarste. Die Frage der Liturgiefähigkeit des modernen Menschen stellt sich heute aber anders als noch vor 30 Jahren: Die Menschen sind zugänglicher für rituelle Vollzüge als in den konzeptlastigen 1970er- und 1980er-Jahren. Die Frage ist nur, welche Realitäten sie mit den gefeierten Symbolen verbinden. In Zeiten der «schwachen Vernunft» (G. Vattimo), aber auch der raschen visuellen Massenmedien tritt das – vermeintlich! – vage Symbolische oft anstelle positiver, affirmativer Sätze, ohne zu Ende gedacht zu werden. Wenn etwa argumentiert wird, das gemeinsame Mahl solle «wenigstens symbolisch» die Einheit darstellen, die theologisch zwischen den Konfessionen noch nicht erreicht sei, dann sind wir weit weg vom tiefen Ernst, den die Konzilsväter und die Theologen der liturgischen Erneuerung in den gefeierten Mysterien erkannten. Der Glaube der Kirche findet seinen Ausdruck im Ritus, und dieser gefeierte Glaube wiederum muss neben der Heiligen Schrift eine der vorrangigen Quellen der theologischen Reflexion bleiben («lex orandi – lex credendi»).

Im sichtbarsten kirchlichen Grundvollzug kommt deshalb naturgemäss alles zum Vorschein. Ob amtstheologischer Reformstau oder moraltheologische Sackgassen: Im Gottesdienst tritt das «hierarchisch gegliederte Volk Gottes» (vgl. SC 26 ff.) in all seiner Widersprüchlichkeit Gott gegenüber und feiert die heiligen Mysterien des Leib-Christi-Werdens. Handeln ohne genaues Hinsehenund ohne gemeinschaftlich errungenes und verantwortetes Beurteilen der Situation führt aber auf der liturgischen Ebene in grosse Spannungen, gerade weil die symbolische Darstellungsebene mit der Realität übereinstimmen, «wahr» sein muss!

Im je neu Kirche-sein-Lernen wird liturgische Bildung also auch künftig unerlässlich sein. Je mehr sie sich dabei mit den anderen theologischen und pastoralen Diensten und Zentren vernetzt (Katechese, Bibelpastoral, Jugendseelsorge, Sozialethik ...) und je mehr auch jene den gottesdienstlichen Vollzug als «Ernstfall» ihres Theologisierens im Bewusstsein haben, desto hilfreicher dürfte unsere Arbeit sein – zur Ehre Gottes und zum Heil der Menschen.

Peter Spichtig

Der Artikel wurde am 04.07.2013 veröffentlicht in der Schweizerischen Kirchenzeitung Nr. 27-28, S. 432-434, 439.

Artikel SKZ "50 Jahre Liturgisches Institut der Schweiz" (pdf) 


Fussnoten:

1 Vgl. G. Muff: Inexistenz einer Schweizer liturgischen Bewegung?, in: B. Bürki / M. Klöckener (hrsg.): Liturgie in Bewegung / liturgie en mouvement. Fribourg 2000, 130–139; und allgemein: Th. Maas-Ewerd / H.-Ch. Schmidt-Lauber: Liturgische Bewegung, in: LThK 3 Bd. 6 (1997), 992–994.
2 Wichtig und immer wieder einflussreich die 1924 gegründete Societas Sancti Lucae (SSl), die Schweizerische St. Lukas-gesellschaft für Kunst und Kirche. Sie versteht sich heute als «lebendiges Netzwerk von Menschen und Institutionen, die in den Bereichen Kunst, Architektur, Kunstgeschichte, Kunstvermittlung, Religionswissenschaften oder Theologie tätig sind oder
sich für diese Themenbereiche interessieren»; siehe www.lukasgesellschaft.ch.
3 Vgl. M. Klöckener / B. Bürki (hrsg.): der Zeit voraus / devancer son époque. Liturgiewissenschaft an der Universität Freiburg
Schweiz: Geschichte, Konzepte, Projekte / la science liturgique à l’université de Fribourg Suisse: histoire, concepts, projets 1965–2006. Freiburg 2011; darin insbesonders der Beitrag M. Klöckeners zur Vorgeschichte und Errichtung des Lehrstuhls: ebd., 20–56.
4 Vgl. insb. P. Ladner: das «Spicilegium Friburgense»: eine von Anton Hänggi getragene Initiative, in: ebd.,135–144.
5 In der tat kann nicht genug unterstrichen werden, dass sich die Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils konsequent in die verschiedenen Massnahmen der vorausgehenden Päpste einreiht, angefangen mit Pius X. mit seinen Kommuniondekreten zu Beginn des Jahrhunderts. Sie kann somit auf die in der Kurie am Vorabend des Konzils schon recht weit gediehenen Vorbereitungen zurückgreifen. Vgl. m. Klöckener / B. Kranemann (hrsg.): Liturgiereformen. Historische Studien zu einem bleibenden Grundzug des christlichen Gottesdienstes, Teil II: Liturgiereformen seit der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zur Gegenwart. Münster 2002.
6 Das österreichische Schwesterinstitut wurde gar einige Monate vorher im Jahre 1946 gegründet, jedoch nicht auf bischöfliche, sondern auf Initiative der Erzabtei St. Peter in Salzburg hin.
7 Die Geschichte des Liturgischen Instituts ist noch nicht geschrieben. die Anfänge wurden aber bereits detaillierter dargestellt von G. Brüske: das Liturgische Institut der Schweizer Bischöfe: ein Beitrag zur Konzilsrezeption, in: Klöckener-Bürki, Der Zeit voraus (wie Anm. 3), 176–182.
8 Gottesdienst nach dem Konzil. Vorträge, Homilien und Podiumsgespräch des dritten deutschen liturgischen Kongresses in Mainz. Im Namen der Liturgischen Institute zu Trier, Salzburg und Freiburg/Schweiz. hrsg. von Anton Hänggi. Mainz 1964. Der Tagungsband enthält auch den berühmten Brief des krankheitshalber abwesenden Romano Guardini, in dem er die Frage nach der Liturgiefähigkeit des modernen Menschen aufwirft: ebd., 18–23.
9 In Lugano besteht eigentlich seit der Ausrichtung des internationalen liturgischen Kongresses von 1953 ein kleines «centro liturgia». Es hatte sich trotz Gründung des LI z. T. selbstständig, aber in Austausch mit Hänggi, in wechselnder Besetzung fortentwickelt.
10 S. A. Pomella: die Mitarbeit der Schweiz in der IAG, in: Bürki-Klöckener, Liturgie in Bewegung (wie Anm. 1), 287–294.
11 Zum «Schweizer Hochgebet» vgl. W. von Arx: Nachkonziliare Liturgiereform in der deutschsprachigen Schweiz, in: Klöckener-Kranemann, Liturgiereformen (wie Anm. 5), 847–860, v. a. 854–856.
12 Das KG, das Katholische Gesangbuch. Gesang- und Gebetbuch der deutschsprachigen Schweiz, kam 1998 im Auftrag der SBK heraus. Es entstand in enger ökumenischer Zusammenarbeit mit den evangelisch-reformierten Kirchen der deutschsprachigen Schweiz (RG, 1998) und der Christkatholischen Kirche der Schweiz (CG, 2005).
13 Die Abonnentenzahl unseres Newsletters hat noch in den letzten paar Monaten um 100 auf insgesamt etwas über 1000 zugenommen.
14 Dies eine direkte Folge der übereilten Umsetzung der Vorschriften der neu definierten, verbindlichen Übersetzungsmethode der Instruktion «liturgiam authenticam» von 2001. Auch die beiden folgenden kirchenamtlichen Dokumente zur Liturgie sprechen hierzu eine klare Sprache: die Instruktion «redemtionis sacramentum» von 2004 mit ihrer Auflistung von zu ahndenden Missbräuchen in der Messliturgie und das Motu proprio Benedikts XVI. zur Wiedereinführung der vorkonziliaren liturgischen Bücher als «ausserordentliche Form des römischen Ritus» zuhanden der einzelnen Priester bzw. Pfarrer («Summorum pontificum» von 2007).