Skip to main content

News

Kirche sein in Ereignissen und Entwicklungen

News

Kirche sein in Ereignissen und Entwicklungen

Ausserordentlicher Ritus thumbBrief an die Präsidenten der Bischofskonferenzen:
Beantwortung von Fragen zum Motu proprio Traditionis custodes

Zum Motu proprio Traditionis custodes gingen Fragen ein, die von der Gottesdienstkongregation jetzt beantwortet wurden. Der Brief mit Datum 4.12.21 nennt als Ziel eine einheitliche Zelebrationsform im römischen Ritus, die der einen lex orandi entspricht und sich in den nachkonziliaren liturgischen Büchern ausdrückt.

Weiterlesen

Medienmitteilung
Neues Faltblatt informiert über Zöliakie und Kommunionempfang

Im Auftrag der Schweizer Bischöfe hat das Liturgische Institut der deutschsprachigen Schweiz ein Faltblatt erstellt, das über den Kommunionempfang für Zöliakiebetroffene berichtet. Eine von 100 Personen ist von der Autoimmunerkrankung Zöliakie betroffen. Sie sind auf eine streng glutenfreie Ernährung angewiesen. Andererseits wird für die Hostien, die in der Eucharistiefeier der katholischen Kirche verwendet werden, ausdrücklich verlangt, dass sie aus reinem Weizenmehl und Wasser ohne fremde Zusatzstoffe hergestellt sein müssen. Das neue Faltblatt zeigt verständlich auf, wie es trotzdem möglich ist, die Eucharistie zu empfangen. 

Weiterlesen

St. Galler Kantorenbuch (Lesejahr C) soeben erschienen

Das neue Kantorenbuch, ein praktischer Ringordner mit herausnehmbaren Seiten, enthält auf 474 Seiten Vertonungen der Antwortpsalmen und Rufe vor dem Evangelium für alle Sonn- und Feiertage des Lesejahres C, neu vertont von Schweizer Komponistinnen und Komponisten, 100% kompatibel mit dem KG. Textgrundlage ist die neue Einheitsübersetzung von 2016.

Diese Sammlung ist ein unverzichtbares Arbeitsmittel für alle, die in der Kirchenmusik tätig sind - besonders für diejenigen, die das Kantorenamt ausüben.

Mehr Informationen, Probeseiten und Bestellung

Neues Dekret zur Übersetzung und Herausgabe liturgischer Bücher

Mit Datum vom 22.10. veröffentlichte die Gottesdienstkongregation ein Dekret, das Details im Zusammenspiel bei der Übersetzung liturgischer Bücher zwischen den Bischofskonferenzen und dem Apostolischen Stuhl näher regelt. Es ergänzt das Motu proprio "Magnum principium" (2017). - Bei der Übersetzung liturgischer Bücher arbeiten die Bischofskonferenzen der deutschsprachigen Länder seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil erfolgreich zusammen.

Würdigung des Deutschen Liturgischen Instituts
Dekret "Postquam Summus Pontifex"

Welttag der Armen - Sonntag, 14. November 2021

Ein Aktionsbündnis in Deutschland hat Informationen und liturgische Impulse zum "Welttag der Armen" zusammengestellt, der am Sonntag, 14. November 2021, stattfindet ....

Weiterlesen

Volk GottesEmpfehlungen für Ministrantinnen und Ministranten in der Pandemie

Die Deutschschweizerische Arbeitsgruppe für Ministrant*innenpastoral (damp) hat ihre Empfehlungen für den liturgischen Dienst von Ministrantinnen und Ministranten ab 13. September 2021 angepasst. Diese Empfehlungen, an denen das Liturgische Institut mitgewirkt hat, finden Sie hier:

Empfehlungen der damp (pdf)

Neu hat die damp auch ein Forum mit Fragen, Antworten und Empfehlungen rund um Corona und kirchliche Jugendpastoral eingerichtet: Link zum Forum

Volk Gottes"Synoden-Hochgebet" - auch für den synodalen Prozess

Die Schweizer Bischofskonferenz schreibt in ihrer heutigen Medienmitteilung: "Zur Begleitung des synodalen Prozesses empfehlen die Bischöfe, wieder vermehrt die vier «Hochgebete für besondere Anliegen» zu benutzen. Denn diese sind aus dem sogenannten «Synoden-Hochgebet», das während der Synode 72 in der Schweiz gebetet wurde, hervorgegangen und haben später Eingang ins Messbuch für die ganze Welt gefunden."

Hintergrundinfos zu diesem Hochgebet

Ausserordentlicher Ritus thumbMotu proprio Traditionis custodes

Mit Datum vom 16. Juli 2021 und sofortiger Gültigkeit veröffentlichte der Heilige Stuhl das Motu proprio Traditionis custodes "über den Gebrauch der römischen Liturgie in der Gestalt vor der Reform von 1970". Die durch das Motu proprio Summorum Pontificum (2007) eröffneten Möglichkeiten einer Feier im "ausserordentlichen Ritus" (d.h. mit den liturgischen Büchern, die vor der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils in Gebrauch waren), wird stark eingeschränkt. Durch das Motu proprio wird die Verantwortung des Ortsbischofs gestärkt. Seine Zuständigkeiten werden benannt.

Motu proprio Traditionis custodes (in dt. Sprache)
Brief von Papst Franziskus zum Motu proprio Traditionis custodes (in dt. Sprache)

Artikel auf kath.ch "Franziskus korrigiert Benedikts problematischen Eingriff" von Prof. Dr. Martin Klöckener
Interview auf kath.ch zu "Traditionis custodes" von Raphael Rauch mit Prof. Dr. Martin Klöckener

Paul Vollmar Gruendungversammlung Freundeskreis LIZum Tod von Paul Vollmar

Am vergangenen Sonntag, 2. Mai, starb WB Paul Vollmar im Alter von 86 Jahren in Zürich.
Paul Vollmar hat zur Wiedererrichtung der Liturgischen Instituts im September 2004 in Freiburg massgeblich beigetragen. Als promoviertem Liturgiewissenschaftler war ihm das ein persönliches Anliegen. Er begleitete die Aufbauarbeit in den Jahren 2004-2009 als Präsident des Kuratoriums Liturgisches Instituts mit ehrlichem Wohlwollen. Hinter der einfachen Frage "Wie geht jetzt bei Euch im Institut?" oder "Wie geht es Dir?" stand immer das Hörenwollen, wie sich ganz schnell in seinen Nachfragen zeigte. Das blieb auch nach seiner Zeit als Präsident unseres Kuratoriums so. Als 2016 der Freundeskreis Liturgisches Institut errichtet wurde, war es für ihn selbstverständlich, als Gründungsmitglied dabei zu sein (Foto). Wenige Tage vor dem ersten Lockdown fand die letzte Mitgliederversammlung statt. Paul Vollmar war trotz hohem Alter mit grosser Selbstverständlichkeit dabei. Wir sind dankbar, für seine unauffällige und treue Begleitung des Liturgischen Instituts. R.i.p.

Nachruf auf Paul Vollmar von Prof. Dr. Martin Klöckener

Cantars 2015 thumbProben für Kinder- und Jugendchöre wieder möglich

Die Freude ist gross, dass Kinder und Jugendliche bis und mit Jahrgang 2001 wieder im Chor singen dürfen. Dies ist ein erster wichtiger Schritt, damit auch Erwachsene schon bald wieder vereint singen dürfen.
Für die Kinder- und Jugendchöre ist diese Öffnung daher auch mit einer grossen Verantwortung verbunden. Danke, dass Sie Ihre Verantwortlichen darauf aufmerksam machen, damit Chor- und Ensembleproben unter grosser Vorsicht und strenger Einhaltung der Auflagen durchgeführt werden.

Ergänzend zu den Empfehlungen des Vereins Schweizer Kinder- und Jugendchorförderung SKJF beachten Sie bitte die kantonalen Auflagen. Wir wünschen allen Kindern und Jugendlichen, trotz immer noch speziellen Umständen, viel Freude beim gemeinsamen Klingen!

Schutzkonzept für Kinder- und Jugendchöre (gültig ab 1. März 2021)