Beauftragung von Kirchenmusikerinnen & Kirchenmusikern im Gottesdienst
Die Schweizerische Bischofskonferenz hat im Pastoralschreiben vom März 2000 Leitlinien zur Ausbildung und Beauftragung zu ehren- und nebenamtlichen liturgischen Laiendiensten herausgegeben. Es ist sinnvoll, dass in der Kirchenmusik tätige Personen der Gemeinde im Gottesdienst vorgestellt und beauftragt werden (vgl. KG 654).