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Kirche sein in Ereignissen und Entwicklungen

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Lektorinnen und Lektoren thumbPapst Franziskus öffnet den Lektoren- und Akolythendienst
weiter für Frauen

Mit einem Apostolischen Brief „Spiritus Domini“ hat Papst Franziskus am 10. Januar 2021 entschieden, dass in Zukunft auch Frauen zum Dienst als Lektorin und Akolythin dauerhaft und ohne örtliche Beschränkung beauftragt werden können. Wir werfen einen genaueren Blick auf die Bedeutung.

Das Schreiben legt fest, dass nun Frauen zum Dienst als Lektorin und Akolythin gemäss den Regelungen des Motu proprio Papst Pauls VI. „Ministeria quaedam“ (1972) und dem entsprechenden kirchenrechtlichen Kanon 230 §1 beauftragt werden können. Damit wird eine Regelung von Papst Paul VI. im genannten Motu proprio korrigiert, nach der nur Männer diese Dienste übernehmen konnten. Diese Korrektur ist sinnvoll und war überfällig, empfangen diese Dienste doch ihre Begründung aus der gemeinsamen Taufwürde aller, Männer und Frauen. Der Dienst als Lektorin oder Lektor besteht darin, in liturgischen Feiern die Lesungen aus der Heiligen Schrift (in der Eucharistiefeier nicht das Evangelium) vorzutragen, falls es keine Kantorin oder keinen Kantor gibt auch den Psalm und gegebenenfalls auch die Fürbitten. Der Akolyth oder die Akolythin (vom griechischen Akólouthos „Begleiter, Gefolgsmann“) sind Helfer*in des Priesters oder des Diakons im Gottesdienst, in einem gewissen Sinn „erwachsene Ministranten“. Ausserdem sind sie ausserordentliche Kommunionhelfer*in, helfen also beim Austeilen der Kommunion im Gottesdienst und bringen die Kommunion kranken und alten Menschen.

Alle diese Dienste waren auch bisher schon für Frauen und Männer möglich. Seit etwa fünfzig Jahren gibt es die Möglichkeit einer Beauftragung als Kommunionhelfer oder Kommunionhelferin durch den Bischof oder sein Ordinariat und als Lektor oder Lektorin durch den Ortspfarrer (im Bistum Basel ebenfalls durch das Ordinariat). Weitere Funktionen von Akolythen wurden bisher schon von Ministrantinnen und Ministranten wahrgenommen. Viele Frauen und Männer üben heute als Getaufte diese Dienste in der Schweiz aus. Neu ist, dass auch Frauen dauerhaft und in einer besonderen Feier vom Bischof zu diesen Diensten beauftragt werden können. Das Potenzial dieser neuen Regelung wird noch beurteilt werden müssen. Ob die bewährte Praxis in der Schweiz sich ändern wird und wieviel Frauen und Männer nun die bischöfliche Beauftragung wünschen und erhalten, wird sich noch zeigen. Dennoch ist bemerkenswert, dass nach fast fünfzig Jahren das Dokument „Ministeria quaedam“ durch Papst Franziskus entsprechend korrigiert wurde.

Hier finden Sie den Text des Motu proprio „Spiritus Domini“ (ital.)

Hier finden Sie den Brief des Papstes an den Präfekten der Glaubenskongregation über den Zugang von Frauen zum Dienst des Lektorats und Akolythats (ital.)