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Kirche sein in Ereignissen und Entwicklungen

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Ausserordentlicher Ritus thumbBrief an die Präsidenten der Bischofskonferenzen:
Beantwortung von Fragen zum Motu proprio Traditionis custodes

Zum Motu proprio Traditionis custodes gingen Fragen ein, die von der Gottesdienstkongregation jetzt beantwortet wurden. Der Brief mit Datum 4.12.21 nennt als Ziel eine einheitliche Zelebrationsform im römischen Ritus, die der einen lex orandi entspricht und sich in den nachkonziliaren liturgischen Büchern ausdrückt.

Der Präfekt der Konkretion beschreibt die Haltung bei der Beantwortung der Fragen folgendermassen: "Jede Norm, die vorgeschrieben wird, hat immer das einzige Ziel, das Geschenk der kirchlichen Gemeinschaft zu bewahren." Die Linie von Traditionis custodes aufnehmend heisst es weiter: "Vielmehr sind wir alle aufgerufen, den Wert der Liturgiereform wiederzuentdecken, indem wir die Wahrheit und Schönheit des Ritus bewahren, die sie uns geschenkt hat."

Die Fragen betreffen u. a.

  • den Gebrauch der Pfarrkirchen, dem enge Grenzen gesetzt sind,
  • die Verwendung des Rituale Romanum, das nur Personalpfarreien erlaubt ist,
  • die Verwendung des Pontificale Romanum, das nicht erlaubt ist,
  • die Verwendung einer Gesamtausgabe der Bibel für die Lesungen, was erlaubt ist (Grund: die nachkonziliaren Lektionare können aufgrund der anderen Leseordnung im tridentinischen Ritus nicht verwendet werden).
Dokument in dt. Sprache

Zum Dokument Traditionis custodes (Text, Artikel und Interview von Martin Klöckener) siehe unten: Meldung vom 8. Sept. 2021