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Praxis

Kirche sein mit aktiver Beteiligung

Praxis

Kirche sein mit aktiver Beteiligung

gabstein andreas rodlerEin Ausdruck von Solidarität – der Bestattungsgottesdienst

Der Tod eines Menschen und die Bestattung berühren die Angehörigen, Freunde und Bekannten. Der Gottesdienst bietet eine Gelegenheit, nicht nur einen Ritus zu vollziehen, sondern der Solidarität mit der verstorbenen Person und den von seinem Tod unmittelbar betroffenen Menschen Ausdruck zu geben.

Das geschieht in der Mitfeier, im gemeinsamen Gebet und im Gang zum Grab, besonders aber in der Übernahme eines liturgischen Dienstes.

Im Vorfeld ist zu klären:

  • Wer unter den Angehörigen oder Freunden kann die Schriftlesung vortragen und damit ein Zeugnis seines Glaubens an die Auferstehung geben?
  • Gibt es Wünsche der Angehörigen zur Auswahl der Schriftlesungen?
  • Wer kann und soll die Fürbitten – gegebenenfalls selbst vorbereiten und – vortragen?
  • Gibt es Wünsche zur musikalischen Gestaltung – unter Beachtung der Angemessenheit der einzelnen Elemente (Kontakt zwischen Kirchenmusiker/in und Trauerfamilie)? Passende Instrumentalbeiträge an entsprechenden Stellen, bei Gesängen muss der Text der Funktion im Gottesdienst entsprechen. Eventuell ist darauf zu verweisen, dass musikalische Beiträge auch außerhalb des Gottesdienstes – in der Trauerhalle, am Grab – möglich sind.
  • Gibt es jemand, der instrumental oder mit einem Gesang zur musikalischen Gestaltung des Gottesdienstes beitragen kann und möchte?
  • Kann jemand aus dem Umfeld der verstorbenen Person oder der Angehörigen den Ministrantendienst übernehmen?
  • Gibt es Angehörige, die gegebenenfalls bereit sind, den Sarg bzw. die Urne zu tragen?
  • Wird eine Kerze für die verstorbene Person angezündet? Wer trägt sie aufs Grab?
  • Ist ein Lebenslauf vorgesehen? Wer trägt ihn vor? Der Lebenslauf ist keine Lobeshymne, er soll in kurzer Form ein paar wichtige Lebensstationen und besondere Eigenschaften der verstorbenen Person in Erinnerung rufen. Vollständigkeit ist nicht anzustreben. Eine Kopie des Textes sollte am Vortag der Beerdigung dem Seelsorger / der Seelsorgerin vorgelegt werden.
  • Falls ein Seelsorger / eine Seelsorgerin von auswärts aufgrund einer besonderen persönlichen Beziehung zur verstorbenen Person oder den Angehörigen einen Dienst übernehmen will: Welche Absprachen sind notwendig: Leitungsdienst, Ansprache, ...?

Eduard Nagel (11.12.2013)