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Praxis

Kirche sein mit aktiver Beteiligung

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Kommunionhelfer - Beauftragung

Frage: Ist für den Kommunionhelferdient eine bischöfliche Beauftragung nötig?

Antwort: Ja. Das geht zum einen aus der Instruktion der Sakramentenkongregation „Immensae caritatis" von 1973 hervor. Die Beauftragung durch einen Priester ist nur für einen Einzelfall möglich.

Zum anderen heisst es im Pastoralschreiben Nr. 8 der Schweizer Bischöfe aus dem Jahr 2000: „... im Bereich der Schweizer Bischofskonferenz (ist) vorgesehen, dass Laien, die einen regelmässigen oder dauerhaften liturgischen Dienst übernehmen, eine besondere Beauftragung erhalten." Und weiter: „Für den Kommunionhelferdienst erfolgt die Beauftragung durch ein Schreiben des Bischofs oder dessen Delegierten."
Das bischöfliche Schreiben geht an die jeweilige Pfarrei, in der die beauftragte Person ihren künftigen Dienst ausüben wird. Die Beauftragung sollte auf angemessene Weise in der Pfarrei bekannt gemacht werden (z.B. in einem Gottesdienst). Ob und wie die Person in der Pfarrei zum Einsatz kommt, entscheidet letztlich der / die Pfarrverantwortliche.

Josef-Anton Willa (28.05.2014)

Pastoralschreiben 8: Leitlinien zur Ausbildung und Beauftragung von liturgischen Laiendiensten (2000)