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Praxis

Kirche sein mit aktiver Beteiligung

Praxis

Kirche sein mit aktiver Beteiligung

Eucharistische Aussetzung und sakramentaler Segen

Frage: Wie lassen sich die beiden Formen – die Eucharistie als Feier und als „Gegenstand" der Anbetung – sinnvoll verbinden?

Antwort: Ältere Menschen erinnern sich noch an Hochämter vor ausgesetztem Allerheiligsten und sakramentalem Segen mit der Monstranz am Ende. Andachten wurden oft vor dem Allerheiligsten gehalten und ebenfalls mit dem sakramentalen Segen abgeschlossen. Das wurde dann abgeschafft, weil die Eucharistie zunächst eine Feier, ein Geschehen ist, an dem die Gläubigen durch den Empfang des Leibes (im Idealfall: und Blutes) Christi teilhaben. Inzwischen gibt es ein neues Interesse an der Anbetung – nicht nur bei älteren Menschen.

Anbetung ist ein bewusstes Sich-in-die-Gegenwart-Gottes-Stellen, ein Dasein vor Gott, ein Auf-ihn-Schauen, ein Bei-Gott-Sein. Das kann jederzeit und an jedem Ort geschehen. Anbetung fällt leichter, wenn man dabei etwas vor Augen hat: entweder vor den inneren Augen das Bild einer biblischen Szene, etwa wie Jesus einem kranken oder verzweifelten Menschen begegnet, oder im buchstäblichen Sinn einen Gegenstand, auf den sich Blick und Herz konzentrieren können. Das ist wohl der Grund, dass heute Initiativen wie „Nightfever" oder auch ganz einfache Angebote der Anbetung vor dem ausgesetzten Allerheiligsten gerne angenommen werden. Kerzenschein und eine goldene Monstranz sind eine Hilfe, um ruhig zu werden und sich selbst mit seinem Leben vor Gott zu tragen und auf ihn zu schauen und zu hören. In diesem Sinn führt die Anbetung die Begegnung weiter, die in der Feier selbst geschieht, in der naturgemäss ein solches Bleiben und Ausharren und zur Ruhe kommen, ja sogar Geniessen, nicht möglich ist.
Beide Formen sind also keine Konkurrenz für einander, sondern ergänzen sich. Das soll auch in der Art und Weise des Vollzugs zur Geltung kommen. Entsprechende Regeln enthält der Ritualeteil „Kommunionspendung und Eucharistieverehrung ausserhalb der Messe":

1. Die Aussetzung während der Eucharistiefeier ist ausdrücklich verboten. Innerhalb des gleichen Kirchenraums darf nicht ausgesetzt und Eucharistie gefeiert werden (Nr. 83). Bei einer längeren Aussetzung – etwa in einer Kirche mit „ewiger Anbetung" – muss die Aussetzung für die Zeit der Messfeier unterbrochen werden (Nr. 84).
2. Wird die sakramentale Anbetung feierlich und über längere Zeit gehalten, wird die Hostie in einer unmittelbar vorausgehenden Messe konsekriert und nach der Kommunion in der Monstranz auf den Altar niedergestellt. Die Messe endet mit dem Schlussgebet; der Ritus der Entlassung entfällt. Bevor der Priester sich zurückzieht, stellt er gegebenenfalls das Sakrament auf den Thron und inzensiert es. (Nr. 94)
3. Nicht erlaubt ist eine Aussetzung, die keinen anderen Zweck hat, als nach der Messe den Segen zu erteilen. Auch kurze Aussetzungen müssen vor dem Segen eine angemessene Zeit für die Lesung des Wortes Gottes, für Gesänge, Gebete und für Zeiten stillen Gebets lassen. (Nr. 89)
4. Das Stundengebet kann vor dem ausgesetzten Allerheiligsten stattfinden. Im Stundengebet nämlich finden Lob und Danksagung, die Gott in der Eucharistiefeier dargebracht werden, ihre Fortsetzung durch den ganzen Tag, und die Bitten der Kirche werden an Christus und durch ihn an den Vater im Namen der ganzen Welt gerichtet." (Nr. 96)

Eduard Nagel (24.05.2014)