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Praxis

Kirche sein mit aktiver Beteiligung

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Kirche sein mit aktiver Beteiligung

Antwortpsalm und Halleluja-Ruf

Frage: Vielerorts wird bekanntlich nur eine Lesung vor dem Evangelium vorgetragen. Wie geht man in diesem Fall mit dem Antwortpsalm und dem Halleluja um? Soll eine der beiden Gesänge wegfallen?


Antwort: Von der Sache her sollten jeweils beide Gesänge genommen werden. Denn Psalm und Ruf vor dem Evangelium (Halleluja) haben unterschiedlichen Charakter und eine unterschiedliche liturgische Funktion. Der Psalm ist gesungene Lesung, der Evangelienruf Begrüssung Christi im Evangelium oder auch Begleitgesang zur Evangelienprozession. Man kann die beiden Gesangselemente musikalisch aufeinander abstimmen oder mit einer kurzen Zeit der Stille voneinander abheben.

Die liturgischen Dokumente lassen einen recht grossen Spielraum. In der Allgemeinen Einführung ins Messbuch (AEM 38) heisst es: „Wird vor dem Evangelium nur eine Lesung vorgetragen, so gilt folgendes: a) außerhalb der Fastenzeit kann man nehmen: einen Hallelujapsalm oder einen Antwortpsalm und das Halleluja mit seinem Vers, oder nur den Psalm, oder nur das Halleluja; b) in der Fastenzeit wird der Antwortpsalm oder der Vers vor dem Evangelium genommen."
Auch wenn nur die neutestamentliche Lesung vorkommt, macht es Sinn, den Psalm zu nehmen. Der im Lektionar vorgesehene Psalm ist zwar häufig, aber nicht immer auf die AT-Lesung abgestimmt, manchmal auch auf das Evangelium oder auf alle drei Lesungen. Der Psalm ist auch nicht bloss eine Antwort auf die erste Lesung, sondern ein eigenständiges Element der Verkündigung (in der Form des Gesangs). Sollte der Psalm wirklich nicht zur NT-Lesung passen, kann man einen anderen Psalm auswählen, das ist grundsätzlich immer möglich. So lassen sich auch die Kirchenjahreszeiten berücksichtigen.

Josef-Anton Willa (28.05.2014)